Aktuelles
28.09.2024
Neue Informationen vom Regionalverband Heilbronn-Franken
Über die Internetadresse https://www.online-beteiligung.de/RVHNF-TFS-wind/beteiligung.php kann der Planentwurf mit allen Anlagen registrierungsfrei eingesehen und heruntergeladen werden. Da können Sie viele Informationen über die geplannten WKA, ihre Größe sowie Abstände zu unseren Häusen finden. Kleiner Spoiler: unsere Forderung "1000 Meter Abstand von einzelnen Windkraftanlagen zu jeglicher Art von Wohnbebauung" wird dabei nicht berücksichtigt..
Hier ist der Artikel aus dem aktuellen Mitteilungsblatt Kupferzell vom 27.09.2024, Nr.39
Abb.: Beteiligung Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken. Mitteilungsblatt Kupferzell vom 27.09.2024, Nr.39
29.04.2024
Einige Bilder zur Planung der künftigen WKAs
Folgende Bilder stammen aus den veröffentlichten PDF-Dateien, die über die Internetadresse registrierungsfrei eingesehen und heruntergeladen werden können: https://www.online-beteiligung.de/RVHNF-TFS-wind/beteiligung.php
Abb.: Eignungsverteilung im Plangebiet, KÜN_10_II „Südwestlich Kupferzell-Goggenbach“, Quelle: PDF-Datei (68 MB): https://www.online-beteiligung.de/RVHNF-TFS-wind/beteiligungsunterlagen/Standortdatenblaetter_Hohenlohekreis_Anl.%201%20zur%20Begruendung.pdf
Unsere Forderung "1000 Meter Abstand von einzelnen Windkraftanlagen zu jeglicher Art von Wohnbebauung" wird laut aktueller Planung ignoriert!
Abb.: Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit, KÜN_10_II „Südwestlich Kupferzell-Goggenbach“, Quelle: PDF-Datei (68 MB): https://www.online-beteiligung.de/RVHNF-TFS-wind/beteiligungsunterlagen/Standortdatenblaetter_Hohenlohekreis_Anl.%201%20zur%20Begruendung.pdf
Mindestabstand 840 m für Windkraftanlagen mit 280 m Höhe!!
Abb.: Kapitel D.3.2. Anlagentypus Referenzanlagen und Auswirkungen auf die Abstände, Quelle: PDF-Datei (4,2 MB): https://www.online-beteiligung.de/RVHNF-TFS-wind/beteiligungsunterlagen/Begruendung%20(Anlage%20B%20zur%20Satzung).pdf
Zum Vergleich hier sind die Minimalabstände von bewohnten Anwesen, Gesetz in England und Wales. Quelle: https://publications.parliament.uk/pa/ld201011/ldbills/017/2011017.pdf
2 Requirements for minimum distance
(1) The “minimum distance
requirement” means the necessary minimum distance between the
wind
turbine generator and residential premises as set out in subsection (4).
(2)
“Residential premises” means any premises the main
purpose of which is
to provide residential accommodation, including farmhouses.
(3) If
a number of wind turbine generators are being built as part of the same
project the minimum distance requirement applies to each wind turbine
generator individually.
(4) If the height of
the wind turbine generator is—
(a) greater than 25m, but does not exceed 50m, the
minimum distance requirement is 1000m;
(b) greater than 50m, but does not exceed 100m,
the minimum distance requirement is 1500m;
(c) greater than 100m, but does not exceed 150m,
the minimum distance requirement is 2000m;
(d) greater than 150m, the minimum distance
requirement is 3000m.
(5) The height of the wind turbine generator is measured from the
ground to the end of the blade tip at its highest point.
(6) There is no minimum distance requirement if the height of the wind
turbine generator does not exceed 25m.
(7)
If planning permission is granted on the condition that the proposed
wind turbine generator meets the minimum distance requirement under
subsection (5) the actual height of the wind turbine generator must not
exceed the maximum height in relation to that minimum distance.
Übersetzung:
2. Minimal erforderliche Abstände
(1) Der „erforderliche geringste Abstand“
bedeutet der erforderliche geringste Abstand zwischen der WKA und
bewohnten Anwesen wie in Unterkapitel (4) festgelegt.
(2) „Bewohnte Anwesen“ (residential premises)
heißt jegliche Bebauung dessen Hauptzweck die Unterkunft von
Bewohnern darstellt, Bauernhöfe eingeschlossen.
(3) Wenn mehrere WKAs als Teil eines Projekts errichtet werden, gelten
die minimalen Anforderungen an den Abstand für jede einzelne
WKA.
(4) Wenn die
Höhe der WKA:
(a) größer als 25m, aber 50m
nicht überschreitet, ist der minimale Abstand von 1000m
erforderlich;
(b) größer als 50m, aber 100m
nicht überschreitet, ist der minimale Abstand von 1500m
erforderlich;
(c) größer als 100m, aber 150m
nicht überschreitet, ist der minimale Abstand von 2000m
erforderlich;
(d) größer als 150m, ist der
minimale Abstand von 3000m erforderlich.
(5) Die Höhe der WKA wird vom Boden bis zur
Flügelspitze an ihrem höchsten Punkt gemessen
(6) Es gibt keine minimalen Abstandsvorgaben, wenn die Höhe
der WKA 25m nicht überschreitet.
(7) Wenn die Erlaubnis zur Planung unter der Bedingung, dass
für die vorgeschlagene WKA der erforderliche Minimalabstand
wie im Unterkapitel (5) eingehalten wird, darf die aktuelle
Höhe der WKA im Verhältnis zur Minimalentfernung
letztere nicht überschreiten.
7.04.2024
Windpark Kupferzell-Goggenbach - aktuelle Informationen
Auf dem
ENBW Website
sind die aktuellen Informationen zum Windpark Kupferzell-Goggenbach zu finden. Laut Projekttagbuch, LRA Hohenlohekreis genehmigt den Teil-FNP Wind des GVV im August 2018.
Im 2019 stellen BWPH und EnBW sowie zwei weitere Kläger beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Normenkontrollantrag.
Momentan stehen noch keine Termine an - wir werden das beobachten.
Standorte der Windenergieanlagen Windpark Kupferzell-Goggenbach. Quelle: ENBW, Link
ACHTUNG! WICHTIGER TERMIN!
am Dienstag, 17.01.2017 um 20.00 Uhr, in der Mensa der
Johann-Friederich-Mayer-Schule Kupferzell, findet eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Kupferzell statt.
Unter Pkt 11. geht es um Windkraftanlagen auf Gemarkungen der Gemeinde
Kupferzell bzw. im Verbandsgebiet des Gemeindeverwaltungsverbands
"Hohenloher Ebene" (s. unten).
Es wäre gut wenn viele daran teilnehmen könnten.
Interessengemeinschaft
"Bürger für verträgliche Windenergie"
Quelle: Amtliches Mitteilungsblatt Kupferzell vom 13. Januar 2017
ACHTUNG! WICHTIGER TERMIN!
am Dienstag, 22.11.2016 um 18.00 Uhr, findet eine nicht öffentliche Sitzung des Gemeindeverwaltungsverband (Kupferzell, Waldenburg und Neuenstein)
in Sachen Windkraft statt.
Ort: Evangelischen Gemeindehaus in Neuenstein, Hintere Straße 34.
Wir wollen uns auch weiterhin für eine verträgliche Windenergie
einsetzen und das durch unsere Anwesenheit auch zeigen. Wir treffen uns
deshalb
bereits um 17:30 Uhr am Schloßplatz in Neuenstein. Es wäre gut wenn viele daran teilnehmen und wir geschlossen auftreten können um friedlich
"Flagge" zu zeigen.
Interessengemeinschaft
"Bürger für verträgliche Windenergie"
Fotostrecke "IG Bürger für verträglche Windenergie" fordern Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern!" , in Eschental, 12.04.2016. (Die Informationsveranstaltung wurde von der ENBW Windkraftprojekte GmbH und der Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH durchgeführt)
[Klicken um zu vergrössern]
ACHTUNG! WICHTIGER TERMIN!
Am Dienstag, 19.April 2016, 17.30 Uhr, findet im Ratssaal des Rathauses Kupferzell eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene statt
Bitte finden Sie Zeit und nehmen Sie an dieser Sitzung teil. Lassen Sie sich informieren, welche Auswirckung auf Bewohner eine so nahe Platzierung zu Ihren Häusern dieser großen Windrädern hat. Erkundigen Sie sich nach dem Lebenskonfort mit den Windrädern bei Ihren Bekannten, die bereits damit leben müssen. Äußern Sie Ihre Meinung!
Quelle: Amtliches Mitteilungsblatt Kupferzell, Nummer 15, Freitag, 15. April 2016
12.04.2016 ACHTUNG! WICHTIGER TERMIN!
Koordinaten der Windkraftanlagen im Google Earth
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