Schreiben der Interessengemeinschaft "Bürger für verträgliche Windenergie"





Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag 17. November 2015 um 19:00 Uhr

[DOC] Einladung_GDE_Rat_Sitzung_17.11.2015_Kupferzell.docx


Einladung zur öffentlichen Sitzung des GVV „Hohenloher Ebene“ am Donnerstag 11. April 2013 

[PDF] Flyer_Einladung_zur_GVV_Sitzung_11.04.2013_Kupferzell.pdf


Lesebrief  


Leserbrief zu Ihren Artikeln: Hohenloher Zeitung vom 21.03.2013
S.25 Kommentar „Demokratie“; S. 28 „Harte und weiche Kriterien“
700m Abstand zu Windrädern – Demokratie in Neuenstein?

Ich war an der Gemeinderatsitzung am 18. März anwesend und war schon etwas über die Berichterstattung verwundert. Meiner Meinung nach gehört zur Demokratie auch, dass man Bürgern mit anderer Meinung zuhört und sich mit deren sachlicher Stellungnahme beschäftigt. Dies scheint in Neuenstein nicht der Fall gewesen zu sein. Die Argumentationen gegen die von den Bürgern eingebrachten Stellungnahmen waren auf dem Stand der Sitzung des GVV vom Nov. 2012 stehen geblieben und oftmals mit nicht korrekten Aussagen an den Haaren herbei gezogen. Hätte man die 27-seitige Stellungnahme eines Fachanwalts, welcher unter anderem Stellungnahmen der Bürger verfasst hat, gelesen, wäre die Hälfte der Argumente des Gremiums nichtig gewesen. Ein Gegenargument zur Stellungnahmen der Bürger „Blockierung der Dorfentwicklung durch zu nahe Abstände“ war, dass sich Neuenstein auf Grund des demografischen Wandels nicht mehr weiter entwickeln würde. Gleichzeitig werden neue Bau- und Gewerbegebiete ausgewiesen. Hier scheint in der Argumentationskette etwas schief gelaufen zu sein? Haben wir in Hohenlohe so viel Wind, dass die Windräder immer unter Nennleistung laufen 24h am Tag/365 Tage im Jahr? Sind wir alle der Landesregierung so hörig, dass wir uns in den Gemeinderat wählen lassen sollen? Der Infraschall ist nicht hörbar und somit nicht schlimm, da es die Landesregierung in einer Broschüre so vorgibt? Sollte hier der Bürger nicht seinen Unmut äußern und den Saal unter Protest verlassen dürfen? Das hat mit Druck auf das Gremium nichts zu tun! Leider sind bei solchen Veranstaltungen keine sachlichen Argumente der Bürger zugelassen! Ist das Demokratie oder geht ´s nur ums Geld und Obrigkeitshörigkeit? Zum Glück sieht man das in anderen Gemeinden anders.

Albrecht Zimmer, Kupferzell

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Einladung zur Gemeinderatsitzungen

[PDF] Flyer_Einladung_Gemeinderat_Sitzung_19.03.2013_Kupferzell.pdf 
[PDF] Flyer_Einladung_Gemeinderat_Sitzung_19.03.2013_Waldenburg.pdf 


Unterschriftenaktion Goggenbach im November 2012  

Alle Goggenbacher Bürger sind aufgerufen sich über die Auswirkungen von Windenergieanlagen in geringer Distanz zur Wohnbebauung zu äußern.
Mit unserer Unterschriftenlistenaktion möchten wir die Bedenken der Bevölkerung im Hinblick auf den neuen Flächennutzungsplan äußern und den zuständigen Gemeindeverwaltungen und Behörden vorlegen.

Mit unserer Unterschrift setzen wir uns ein, für
° Einen Abstand des 10fachen der Nabenhöhe zu Häusern (mindestens 1000m)
° Keinen Schattenschlag durch Windkraftanlagen auf Wohngebäuden
° Eine Gleichbehandlung aller Bürger unabhängig von der Wohnform (Aussiedlerhöfe, Dorf-, Misch-, Kur- und Wohngebiete).

Es gibt viele Gründe für den oben genannten Mindestabstand einzutreten:
° Gesundheitliche Risiken, wie sie in vielen internationalen Studien geäußert werden (Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Müdigkeit, Depressionen, Ängste, Tinnitus)
° Belästigung durch Lärm der Rotorflügel und niederfrequenten Schall
° Schlagschattenbildung, Eiswurf
° Natur- und Artenschutz
° Bedrängende Wirkung der Anlagen
° 1000m Abstand zu Rotmilanhorsten sollten auch für Menschen gelten
° Fragliche Wirtschaftlichkeit der Anlagen bei den hier herrschenden Windverhältnissen
° Nächtliches Dauerblinken der Sicherheitsbefeuerung
° Renditeversprechungen sind unsicher und unrealistisch
° Wertverlust unserer Immobilien zwischen 30-50% mit Gefahr der Unverkäuflichkeit

Wir fordern die gewählten Vertreter der Bürger, unsere Ortschafts- und Gemeinderäte, auf, die Belange der Bevölkerung bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen und gemeinsam mit dem GVV den Abstand zur Wohnbebauung auf das 10fache der Nabenhöhe (mindestens 1000m) festzulegen.

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Schreiben der Interessengemeinschaft "Bürger für verträgliche Windenergie"   

Liebe Goggenbacher,
für Euch zur Information:

An die Bürgermeister,                                                                                                                                                         02. September 2012
Die Gemeinderäte,
Die Ortschaftsräte des
Gemeindeverwaltungsverbandes
Hohenloher Ebene

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zunächst möchten wir betonen, dass wir die Windenergie nicht generell ablehnen, sondern nachhaltig für faire und die Gesundheit der Anwohner berücksichtigende Abstandsregelungen zu sämtlichen Wohnbebauungen – ob Mischgebiet, Wohngebiet oder Aussiedelhof eintreten-.
Aus unserer Sicht sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Wie kann es jedoch sein, dass die Schlafqualität eines Bewohners z.B. eines Aussiedlerhofes weniger zählt, zumindest darf dies bei den geltenden TA Lärm Richtlinien für Mischgebiete und Aussiedelhöfe vermutet werden.

Aus unserer Sicht sollten beim Bau von Windenergieanlagen die Folgen für die dort lebenden Anwohner, die Umwelt und die Tierwelt genauestens geprüft werden.

Des weiteren sollten den Chancen der Windenergie auch die Risiken gegenüber gestellt werden.

Wir gehen davon aus, dass die Chancen der Windenergie hinlänglich bekannt sind.

Deshalb möchten wir uns auf die Risiken der Windenergie konzentrieren, betonen jedoch nochmals, dass auch uns die Vorteile einer Energiegewinnung durch Windenergie sehr bewusst sind.

Folgende Risiken und Nachteile sollten bei Ihrer Entscheidung in den Gemeinderäten, Ortschaftsräten und Gremien berücksichtigt werden:

1. Gesundheitliche Gefährdung der Anwohner durch Schattenwurf. Fraglich ist, ob die Richtwerte des Bundesimmissionsschutzes eingehalten werden können. Des Weiteren ist zu befürchten, dass die periodischen Helligkeitsschwankungen (Flickering) durch die rotierenden Flügelblätter Beschwerden wie Übelkeit, Schwindelgefühl, Migräne oder Kopfschmerzen begünstigen ( siehe auch N. Pierpont, wind turbine syndrome). Wir fordern hier die Mindestabstände so festzulegen, dass kein Schatten der Anlagen eine Wohnbebauung erreicht.

2. Belästigung durch wiederkehrende Lichtblitze (Diskoeffekt). Es ist fraglich, ob die heute verfügbaren technischen Maßnahmen zur Beseitigung des Diskoeffekts auch umgesetzt werden.

3. Belästigung durch Nachtbefeuerung zur Flugsicherung. Die rot leuchtende Nachtbefeuerung ist außerordentlich belästigend für Anwohner, auch weit entfernter Ortschaften. Sollten Gegenregulationsmaßnahmen zur Minimierung der Belästigung nicht berücksichtigt werden (z.B. Synchronisierung, Beschränkung des Abstrahlungswinkel) entstehen unzumutbare Belästigungen für die Anwohner in der gesamten Region. Des Weitern kann nachts die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein.

4. Naturschutzbelange und der Artenschutz sollen ausreichend Berücksichtigung finden. Es ist bekannt, dass im Bereich der geplanten Windenergieanlagen schützenswerte Vogel- und Tierarten wie zum Beispiel der Rote Milan vorkommen. Hierzu gibt es bereits Aufzeichnungen.

5. Entwertung von Immobilien. Es ist mittlerweile weitläufig bekannt, dass die Preise von Immobilien in der Nachbarschaft von Windkraftanlagen deutlich an Wert verlieren. Schätzungen von Maklern zufolge bewegen sich diese in Bereichen von 10-30 %, in besonderen Situation auch bis zu 50 % oder bis zur Unverkäuflichkeit des Anwesens. Wir bitten um Beachtung ob dies den Bürgern zugemutet werden kann, insbesondere da viele Bürger jahrelang für ihr Eigentum arbeiten müssen, um dieses zu finanzieren?

6. Vielleicht sollte im Hinblick auf den gesamtgesellschaftlichen Nutzen von Windanlagen auch das gesamtgesellschaftliche Risiko von Gesundheitsbeeinträchtigungen der Anwohner ins Blickfeld genommen werden. Schlafstörungen führen nicht nur zu einem Leidensdruck der Betroffenen, sondern können auch weiterführende Krankheitsbilder begünstigen wie Depressionen, Erschöpfungszustände. Dies wiederum kann gesamtgesellschaftliche Kosten für Krankenkassen, Betriebe (durch Arbeitsausfälle) und Rententräger (durch vorzeitige Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung) verursachen.

7. Gesundheitliche Risiken durch Lärmbelastung (hörbarer Schallbereich). Dabei sollte die TA Lärm in der neuesten (im Moment in der Überarbeitung befindlich) Fassung herangezogen werden. Die DIN Norm 45680 (TA Lärm) wird oder wurde zwischenzeitlich entsprechend überarbeitet. Was beinhaltet, dass die Entfernungen zur Wohnbebauung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mehr nur an hörbaren Geräuschemissionen bemessen werden dürfen, sondern dass nunmehr tieffrequenter Schall berücksichtigt werden muss. Wir fordern die Einhaltung von 35 dB an Wohngebäuden, da die Lärmbelastung nicht zeitlich befristet ist, sondern mit Inbetriebnahme der Windanlagen die Anwohner täglich für die nächsten 20-30 Jahre und damit für viele Anwohner für ihr gesamtes weiteres Leben belasten wird. *

8. Gesundheitliche Risiken durch niederfrequenten Schall und Infraschall. Hierzu finden sich einige Erkenntnisse in unserer beigefügten Zusammenfassung aus verschiedenen jeweils aufgeführten Artikeln und Studien. Hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken des niederfrequenten Schalls sind vor allem Schlafstörungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Herzrhythmusstörungen zu nennen. Wie in verschiedenen Studien aufgeführt (nachzulesen in den aufgeführten Quellenverweisen) sprechen internationale Empfehlungen für Mindestabstände von 1,5 -2 km zur Wohnbebauung. Auch aus unserer Sicht sollten deutlich größere Distanzen in Relation zu den Nabenhöhen der Windanlagen bei der Planung von Standorten ausgewiesen werden. Aktuell diskutierte Distanzen von lediglich 700m sehen wir im Hinblick auf die Gesundheit Ihrer Bürger als nicht zumutbar an.

Mit freundlichem Gruß,

Interessengemeinschaft „Bürger für verträgliche Windkraft“

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* siehe auch PDF-Datei  "Zusammenfassung unterschiedlicher Empfehlungen und Forschungsergebnisse zur Wirkung von niederfrequentem Schall und Infraschall auf den menschlichen Organismus".





Offener Brief der Interessengemeinschaft "Bürger für verträgliche Windenergie"

"Bleibt von unseren Dörfern weg!"

06.11.2012


Sehr geehrte politisch Verantwortliche in Kommunal-, Länder- und Bundesgremien


Unter breitem gesellschaftlichem und politischem Konsens soll in Deutschland die Energiewende vollzogen werden.

Auch wir, die “IG Bürger für verträgliche Windenergie“ stehen hinter dieser Politik, und wir möchten Ihnen an dieser Stelle danken, dass Sie sich dieser Mammutaufgabe stellen.

Jedoch stößt der aktuell geplante Ausbau der Windenergie im Binnenland gerade bei den davon Hauptbetroffenen, den Dörfern und ländlichen Gemeinden, zunehmend auf scharfe Kritik.

Besonders die geltenden Abstandsregelungen der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind aus der Sicht eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes völlig unzureichend.

Dörfer haben keine Lobby. Über 700 Bürgerinitiativen kämpfen inzwischen bundesweit für das gleiche Anliegen - einen für Mensch und Natur verträglichen Ausbau der Windkraft

Aber sie kämpfen einzeln – und sie werden nicht gehört.

Im Hype der Energiewende haben Fragen des Gesundheitsschutzes der Anwohner, Erhaltung der Lebensqualität und Bewahrung wertvoller Naturräume offensichtlich keine Bedeutung.

Das können und wollen wir nicht hinnehmen.


Die im Binnenland geplanten Windkraftanlagen (WKA) der neuesten Generation sind mit den bislang gebauten Anlagen nicht mehr zu vergleichen.

Der Wind weht im Binnenland schwächer als in Meeresnähe. Wirtschaftlich nutzbare, stetige Windgeschwindigkeiten sind erst in einer größeren Höhe zu erwarten. Zudem erschweren die topografisch bedingten Verwirbelungen die Windernte.

Daher müssen die Windräder im hügeligen Bergland Süddeutschlands deutlich höher sein als Offshore-Anlagen oder die Anlagen in den nördlichen Tiefebenen. Mit Nabenhöhen von 140 - 160 Metern und über 200 Metern absoluter Höhe werden die in Süddeutschland geplanten neuen Anlagen wahre Giganten, die bereits beim Anblick eine bedrängende Wirkung entfalten. (Im Vergleich dazu: das Ulmer Münster ist 174 Meter hoch.)


Bislang werden die Abstände zur Wohnbebauung nach der zu erwartenden Schallemission der WKA festgelegt (TA-Lärm-Verordnung).

Das heißt, in Wohngebieten ist nachts ein Lärmgrenzwert von 35dB(A), in Mischgebieten (Dörfern) 45dB(A) einzuhalten.

Dies entspricht Abständen von 700 Metern zu Wohngebieten und 500 Meter zu Dörfern.

Für die hier in Süddeutschland geplanten Anlagen der neuen Generation sind diese Abstände unter Berücksichtigung aller Emissionen bei Weitem nicht ausreichend.


1.) Mit zunehmender Höhe und Bündelung der Anlagen in Windparks nimmt die Belastung der Anwohner durch Lärm zu.

Dauerbeschallung (über 24 Stunden am Tag und 365 Tagen im Jahr!), wird besonders nachts als unzumutbare Belästigung empfunden. Insbesondere dann, wenn der Lärm von impulshaltigen Schlägen herrührt, wie im Fall von Windkraftanlagen. Die direkten Anwohner werden für den Rest ihres Lebens diesen Emissionen ausgesetzt sein.

Und dauerhafter Schlafmangel führt zu Stress und Krankheit!


2.) Windkraftanlagen erzeugen aber auch niederfrequenten Schall (Infraschall), der für Menschen und Tiere nicht hörbar, aber als Vibrationen spürbar ist.

In- und ausländische Studien haben gezeigt, dass bei Menschen und Tieren, die dauerhaft Infraschall ausgesetzt sind, enorme körperliche Belastungen bis hin zu schwersten Erkrankungen auftreten können.

Das renommierte Robert-Koch-Institut sieht in einer aktuellen Studie zu dieser Thematik die Frage der Emission von Infraschall als ein sehr ernst zu nehmendes Problem, das bislang von den Behörden deutlich unterschätzt und nicht mit adäquaten Methoden erhoben wird.

Es bestehe hier dringend weiterer Forschungsbedarf.

Wir möchten Sie, die politisch Verantwortlichen, hiermit nachdrücklich dazu auffordern, dies zu veranlassen.

Ebenso findet im Genehmigungsverfahren für WKA bislang keine Berücksichtigung des Infraschalls statt. Auch hier besteht Nachholbedarf.

Es ist in unseren Augen unverantwortlich, mit zu geringen Abständen der WKA zu Wohngebieten vollendete Tatsachen zu schaffen, und damit die Menschen potentiellen gesundheitlichen Gefahren auszusetzen, ohne die von vielen Experten geäußerten Verdachtsmomente wissenschaftlich nachzuprüfen.

Hier muss bis zu einer abschließenden Klärung das Vorsichts- und Vorsorgeprinzip gelten!!


3.) Hinzu kommen Gefährdungen durch Eiswurf im Winter. Nach Studien der TU Darmstadt werden bereits bei einer Gesamthöhe der Anlagen von 130 Metern, die Eisbrocken bis 480 Meter weit geschleudert. Die bei uns geplanten Anlagen erreichen Wurfweiten von fast 800 Metern!

Der Einbau von Rotorblätterbeheizungen ist teuer und wird in Deutschland nicht praktiziert.

Aktueller Stand der Technik ist die Abschaltung der Anlage beim Auftreten einer Unwucht der Rotoren. Unwucht tritt aber erst dann auf, wenn bereits Eisbrocken geflogen sind!

Soll im Winter für die Wälder in Zukunft ein Zutrittsverbot gelten?

Sollen öffentliche Wanderwege, Radwege und Loipen gesperrt werden?

Was tun Land- und Forstwirte, die berufsbedingt täglich in der näheren Umgebung der Anlagen arbeiten müssen? Wer haftet für Schäden an Menschen und Sachwerten?


4.) Des Weiteren treten in der Nähe der Anlagen in hohem Maße Störungen und Belastungen der Anwohner durch Lichteffekte auf.

Schattenwurf und Disco-Effekt nerven tagsüber - Dauerblinken der Beleuchtungssignale nachts.

Jedoch ist in Deutschland eine radargesteuerte Technik nicht erlaubt, mit der die Beleuchtungssignale nachts nur bei Bedarf eingeschaltet werden können, wenn ein Flugzeug sich nähert.


5.) Wer haftet für den Wertverlust bei Häusern, Grundstücken und Höfen, wenn in großer Nähe zu den WKA-Giganten wirklich massive gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm und andere Belastungen auftreten?

An wen sind diese Immobilien dann noch veräußerbar?


6.) Wenn durch die Nähe der WKA die Lärmbelastungsgrenze in den Dörfern ausgereizt ist, welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es denn dann dort noch?

Dann sind weder die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe, noch der weitere Bau von Ställen, landwirtschaftlichen Gebäuden oder Einrichtungen für Senioren mehr möglich.

Eine derartige Einschränkung kann auch für die Gemeinden nicht hinnehmbar sein!!!


Die dargestellten Gründe legen aus unserer Sicht zwingend eine verbesserte Abstandsregelung zur Wohnbebauung nahe.

Wir fordern einen Mindestabstand einzelner Windkraftanlagen von mindestens 1000 Metern zu jeglicher Art von Wohnbebauung - also auch zu Dörfern und Einzelgehöften. Hier muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten!

Für Windparks müssen noch größere Abstände gelten(10-fache Nabenhöhe).



Überdies ist der hohe Zeitdruck, mit dem aktuell versucht wird, den Ausbau der Windenergie zu forcieren, letztendlich kontraproduktiv.

Es bleibt zu wenig Zeit für eine umfassende Betrachtung und Abwägung der möglichen Folgen.

Hierzu zählen Auswirkungen auf Lebensqualität und Erholungsräume ebenso, wie die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.

Naherholungsgebiete, wertvolle Naturräume und die Schönheit von Landschaften müssen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Berücksichtigung finden.

Es muss die Möglichkeit bestehen, dieses Gut nachhaltig zu bewahren. Der drohende Verlust unangetasteter Grünzüge, stiller Wälder, artenreicher Gebiete, erholsamer Natur- und Erholungsräume, wiegt schwer.

Besonders die Belange des Naturschutzes müssen ausreichend berücksichtigt werden.

Im Augenblick fehlen Zeit und Personal für eine notwendige, detaillierte Erfassung naturschutzrelevanter Arten. Aber was nicht baldmöglichst dokumentiert ist, wird nicht vor dem Zugriff der zum Baubeginn drängenden Investoren geschützt, und damit gefährdet sein. Dies darf nicht einfach so hingenommen werden.

Wir tragen Mitverantwortung für die Bewahrung unseres kostbaren Naturerbes!


Deshalb ist aus unserer Sicht die Konzentration auf wenige, größere, überregionale Windparks eine für Mensch und Natur verträglichere Lösung, wenn dort

ausreichende Abstände zur Wohnbebauung eingehalten und möglichst wenig Naturschutzbelange tangiert werden.

Die augenblickliche Rechtslage in Baden-Württemberg, die jeder Gemeinde ihre eigene Windvorrangfläche geradezu aufdrängt, schadet der Gesellschaft mehr, als sie nützt.


Wir alle wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien!

Dies ist aber nur mit vernünftigen rechtlichen Grundlagen, Augenmaß und Verantwortung für Mensch und Natur zu schaffen.

Wenn allerorten die Bewohner der Dörfer mit Rechtsstreiten gegen zu geringe Abstände der WKA und gegen die Zerstörung wertvoller Naturräume vorgehen und damit den Ausbau der Windenergie jahrelang verzögern, ist letztendlich niemandem gedient.



Karin Schmetzer-Bucka, Im Namen der Interessengemeinschaft „Bürger für verträgliche Windenergie“

Kontakt: ig.wind.hohenlohe@gmail.com


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Flayer der IG "Bürger für verträgliche Windenergie"

Windenergie ja – aber verträglich für Mensch und Natur!


Denn die Anwohner werden ihr Leben lang mit den
Emissionen der Windkraftanlagen (WKA) leben müssen.
   
°  Dauerlärm der WKA macht krank
°  Infraschall (nicht hörbarer Schall, aber als Vibrationen spürbar) führt nachweislich zu Dauerstress mit Kopfschmerz, Schlafstörungen, Herzrhythmusstörungen, ...
°  Wertverlust der Immobilien in WKA Nähe nachweislich bis 50%, im Extremfall bis zur Unverkäuflichkeit.                    
°  Gewinn für Investoren, die Bürger tragen den Verlust.
°  Schattenwurf nervt bis zur Unerträglichkeit.
°  Dauerdisko ist kein Spaß mehr!
°  Nächtliche Beleuchtung raubt den Schlaf.
°  Winterlicher Eiswurf(bis 800m weit) gefährdet alle – Arbeitende und Erholungssuchende.                                          
°  Und wer haftet für Schäden an Menschen und Sachen?
°  Zu nahe WKA blockieren die gesamte Dorfentwicklung für Wohnbau, Handwerk und Landwirtschaft

Menschen die zu nahe an WKA wohnen, dürfen nicht die Opfer der Energiewende sein! Deshalb:

Mindestabstand von Einzelanlagen zu Dörfern und Höfen 1000 Meter
Windparkabstand: 10-fache Nabenhöhe

Bleibt von unseren Dörfern und Höfen weg!!!
Es gibt auch unter diesen Einschränkungen genügend gute Windenergiestandorte.
In anderen Bundesländern sind diese Forderungen bereits Gesetz!

Und: Keine Anlagen in wertvollen Naturräumen und Naherholungsgebieten.
Wir sind für Bewahrung dieses kostbaren Naturerbes mitverantwortlich.

Kontakt: ig.wind.hohenlohe@gmail.com

PDF-Datei




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